Stimmt es, dass den Mietern eine Ersatzwohnung angeboten wurde?

Ja, bereits im Dezember 2016, vor Ausspruch der Eigenbedarfskündigung war der  jungen Familie im 3. OG eine Ersatzwohnung einschliesslich einer Abfindung und einer Umzugspauschale in der selben Strasse angeboten worden. Das Angebot blieb 3 Monate offen, wurde letztendlich jedoch abgelehnt. In der Ersatzwohnung wohnt nun eine andere junge Familie und ist glücklich.